Rechtsprechung
   VG Sigmaringen, 21.10.2016 - A 3 K 3105/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,37499
VG Sigmaringen, 21.10.2016 - A 3 K 3105/16 (https://dejure.org/2016,37499)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 21.10.2016 - A 3 K 3105/16 (https://dejure.org/2016,37499)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 21. Oktober 2016 - A 3 K 3105/16 (https://dejure.org/2016,37499)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,37499) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweis einer asylrelevanten Verfolgung im Heimatland im Rahmen der Abschiebung eines Asylbewerbers

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 36 Abs 3 S 10 AsylVfG 1992, § 11 Abs 1 AufenthG 2004, § 80 Abs 5 VwGO, § 80 Abs 2 S 1 Nr 3 VwGO, § 84 Abs 1 Nr 7 AufenthG 2004
    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die isolierte Befristungsentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • VG Stuttgart, 22.07.2016 - A 2 K 2113/16

    Eilantrag gegen die Einreise- und Aufenthaltsverbote nach § 11 Abs. 1 AufenthG

    Auszug aus VG Sigmaringen, 21.10.2016 - A 3 K 3105/16
    20 2. Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Befristungsentscheidung ist deshalb regelmäßig nur durch eine Regelungsanordnung im Verfahren nach § 123 VwGO zu erlangen, die auf die vorläufige (kürzere) Befristung der Sperrwirkung nach § 11 Abs. 2 AufenthG oder auf die vorläufige Erteilung einer Betretenserlaubnis nach § 11 Abs. 8 AufenthG gerichtet ist (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14.12.2015 - 8 PA 199/15 -, Rn. 5; VG Sigmaringen, Beschluss vom 18.02.2016 - A 8 K 113/16 -, Rn. 14; VG Stuttgart, Beschluss vom 22.07.2016 - A 2 K 2113/16 -, Rn. 13; VG Berlin, Beschluss vom 11.08.2016 - 28 L 282.16 A -, Rn. 7 f., alle juris; Zeitler, HTK-AuslR / § 11 AufenthG (06/2016) / zu Abs. 2 / Nr. 9).

    Für den Anordnungsgrund kann es grundsätzlich ohnehin nicht (schon) auf den Zeitpunkt der - möglicherweise demnächst bevorstehenden - Abschiebung ankommen (a. A. VG Stuttgart, Beschluss vom 22.07.2016 - A 2 K 2113/16 -, Rn. 14, juris).

  • OVG Niedersachsen, 14.12.2015 - 8 PA 199/15

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Befristung der Wirkungen einer Abschiebung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 21.10.2016 - A 3 K 3105/16
    Denn mit der Anordnung der aufschiebenden Wirkung würde nur die von der Antragsgegnerin getroffene Befristungsentscheidung suspendiert; das gesetzliche Einreise- und Aufenthaltsverbot nach § 11 Abs. 1 AufenthG im Falle der Abschiebung würde dann unbefristet gelten (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14.12.2015 - 8 PA 199/15 -, Rn. 5; VG Ansbach, Beschluss vom 18.11.2015 - AN 5 S 15.01616 - VG Sigmaringen, Beschluss vom 18.02.2016 - A 8 K 113/16 -, Rn. 14, alle juris; Zeitler, HTK-AuslR / § 11 AufenthG (06/2016) / zu Abs. 2 / Nr. 9).

    20 2. Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Befristungsentscheidung ist deshalb regelmäßig nur durch eine Regelungsanordnung im Verfahren nach § 123 VwGO zu erlangen, die auf die vorläufige (kürzere) Befristung der Sperrwirkung nach § 11 Abs. 2 AufenthG oder auf die vorläufige Erteilung einer Betretenserlaubnis nach § 11 Abs. 8 AufenthG gerichtet ist (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14.12.2015 - 8 PA 199/15 -, Rn. 5; VG Sigmaringen, Beschluss vom 18.02.2016 - A 8 K 113/16 -, Rn. 14; VG Stuttgart, Beschluss vom 22.07.2016 - A 2 K 2113/16 -, Rn. 13; VG Berlin, Beschluss vom 11.08.2016 - 28 L 282.16 A -, Rn. 7 f., alle juris; Zeitler, HTK-AuslR / § 11 AufenthG (06/2016) / zu Abs. 2 / Nr. 9).

  • VG Sigmaringen, 18.02.2016 - A 8 K 113/16

    Befristung des mit einer angedrohten Abschiebung einhergehenden Einreise- und

    Auszug aus VG Sigmaringen, 21.10.2016 - A 3 K 3105/16
    Denn mit der Anordnung der aufschiebenden Wirkung würde nur die von der Antragsgegnerin getroffene Befristungsentscheidung suspendiert; das gesetzliche Einreise- und Aufenthaltsverbot nach § 11 Abs. 1 AufenthG im Falle der Abschiebung würde dann unbefristet gelten (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14.12.2015 - 8 PA 199/15 -, Rn. 5; VG Ansbach, Beschluss vom 18.11.2015 - AN 5 S 15.01616 - VG Sigmaringen, Beschluss vom 18.02.2016 - A 8 K 113/16 -, Rn. 14, alle juris; Zeitler, HTK-AuslR / § 11 AufenthG (06/2016) / zu Abs. 2 / Nr. 9).

    20 2. Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Befristungsentscheidung ist deshalb regelmäßig nur durch eine Regelungsanordnung im Verfahren nach § 123 VwGO zu erlangen, die auf die vorläufige (kürzere) Befristung der Sperrwirkung nach § 11 Abs. 2 AufenthG oder auf die vorläufige Erteilung einer Betretenserlaubnis nach § 11 Abs. 8 AufenthG gerichtet ist (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14.12.2015 - 8 PA 199/15 -, Rn. 5; VG Sigmaringen, Beschluss vom 18.02.2016 - A 8 K 113/16 -, Rn. 14; VG Stuttgart, Beschluss vom 22.07.2016 - A 2 K 2113/16 -, Rn. 13; VG Berlin, Beschluss vom 11.08.2016 - 28 L 282.16 A -, Rn. 7 f., alle juris; Zeitler, HTK-AuslR / § 11 AufenthG (06/2016) / zu Abs. 2 / Nr. 9).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.2015 - 11 S 1857/15

    Befristung des Einreise-, Aufenthalts- und Erteilungsverbots bleibt gebundene

    Auszug aus VG Sigmaringen, 21.10.2016 - A 3 K 3105/16
    Nach dem klaren Wortlaut des § 11 Abs. 3 Satz 1 AufenthG wird über die Länge der Frist nach Ermessen entschieden (für den Fall der Befristung der Wirkungen der Abschiebung offen gelassen - da dort nicht entscheidungserheblich - im Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 09.12.2015 - 11 S 1857/15 -, Rn. 27, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2012 - 11 S 2303/12

    Abschiebung eines abgelehnten Asylbewerbers; Anwendbarkeit der

    Auszug aus VG Sigmaringen, 21.10.2016 - A 3 K 3105/16
    Denn weder aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG noch aus Art. 13 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (Rückführungsrichtlinie) folgt ein vorbehaltloses Recht auf vorläufigen Aufenthalt zur Durchführung eines Rechtsbehelfsverfahrens in Bezug auf die Entscheidung über die Befristung eines Einreiseverbots (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.11.2012 - 11 S 2200/12 -, Rn. 11; Beschluss vom 19.12.2012 - 11 S 2303/12 -, Rn. 8, beide juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2012 - 11 S 2200/12

    Entscheidung über die Dauer des Einreiseverbots; Vereinbarkeit mit der

    Auszug aus VG Sigmaringen, 21.10.2016 - A 3 K 3105/16
    Denn weder aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG noch aus Art. 13 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (Rückführungsrichtlinie) folgt ein vorbehaltloses Recht auf vorläufigen Aufenthalt zur Durchführung eines Rechtsbehelfsverfahrens in Bezug auf die Entscheidung über die Befristung eines Einreiseverbots (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.11.2012 - 11 S 2200/12 -, Rn. 11; Beschluss vom 19.12.2012 - 11 S 2303/12 -, Rn. 8, beide juris).
  • VG Ansbach, 18.11.2015 - AN 5 S 15.01616
    Auszug aus VG Sigmaringen, 21.10.2016 - A 3 K 3105/16
    Denn mit der Anordnung der aufschiebenden Wirkung würde nur die von der Antragsgegnerin getroffene Befristungsentscheidung suspendiert; das gesetzliche Einreise- und Aufenthaltsverbot nach § 11 Abs. 1 AufenthG im Falle der Abschiebung würde dann unbefristet gelten (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14.12.2015 - 8 PA 199/15 -, Rn. 5; VG Ansbach, Beschluss vom 18.11.2015 - AN 5 S 15.01616 - VG Sigmaringen, Beschluss vom 18.02.2016 - A 8 K 113/16 -, Rn. 14, alle juris; Zeitler, HTK-AuslR / § 11 AufenthG (06/2016) / zu Abs. 2 / Nr. 9).
  • VG Magdeburg, 22.12.2015 - 4 A 15/15

    Abschiebungsanordnung: Befristung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots

    Auszug aus VG Sigmaringen, 21.10.2016 - A 3 K 3105/16
    Europarechtliche oder systematische Gründe, die Befristung nach § 11 Abs. 2 und 3 AufenthG für den Fall der Abschiebung (§ 11 Abs. 1 Var. 3 AufenthG) entgegen dem Wortlaut des § 11 Abs. 3 Satz 1 AufenthG nicht als Ermessensentscheidung, sondern als gebundene Entscheidung auszulegen, bestehen - anders als dies der VGH Baden-Württemberg in der zitierten Entscheidung für die Befristung der Wirkungen einer Ausweisung entschieden hat - nicht (vgl. dazu ausführlich: VG Magdeburg, Urteil vom 22.12.2015 - 4 A 15/15 -, juris; eine Ermessensentscheidung nehmen ebenfalls an: VG Würzburg, Gerichtsbescheid vom 08.12.2015 - W 6 K 15.30722 - VG Oldenburg, Urteil vom 19.11.2015 - 5 A 3452/15 - VG Düsseldorf, Beschluss vom 20.01.2016 - 6 L 23/16.A -, alle juris).
  • VG Oldenburg, 19.11.2015 - 5 A 3452/15

    Asylrechtliche Streitigkeit; Befristung des gesetzlichen Einreise- und

    Auszug aus VG Sigmaringen, 21.10.2016 - A 3 K 3105/16
    Europarechtliche oder systematische Gründe, die Befristung nach § 11 Abs. 2 und 3 AufenthG für den Fall der Abschiebung (§ 11 Abs. 1 Var. 3 AufenthG) entgegen dem Wortlaut des § 11 Abs. 3 Satz 1 AufenthG nicht als Ermessensentscheidung, sondern als gebundene Entscheidung auszulegen, bestehen - anders als dies der VGH Baden-Württemberg in der zitierten Entscheidung für die Befristung der Wirkungen einer Ausweisung entschieden hat - nicht (vgl. dazu ausführlich: VG Magdeburg, Urteil vom 22.12.2015 - 4 A 15/15 -, juris; eine Ermessensentscheidung nehmen ebenfalls an: VG Würzburg, Gerichtsbescheid vom 08.12.2015 - W 6 K 15.30722 - VG Oldenburg, Urteil vom 19.11.2015 - 5 A 3452/15 - VG Düsseldorf, Beschluss vom 20.01.2016 - 6 L 23/16.A -, alle juris).
  • VG Aachen, 28.07.2016 - 2 L 572/16

    Nigeria, offentsichtlich unbegründet; Abschiebeverbot; schwerwiegende Erkrankung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 21.10.2016 - A 3 K 3105/16
    22 Die Antragsteller halten sich im Bundesgebiet auf, so dass derzeit weder der Eintritt des Verbots selbst, der an die Abschiebung anknüpft und deshalb durch freiwillige Ausreise verhindert werden könnte (vgl. VG Aachen, Beschluss vom 28.07.2016 - 2 L 572/16.A -, Rn. 7, juris), noch Zeitpunkt und Umstände eines etwaigen Wiedereinreisebegehrens überhaupt absehbar sind.
  • VG Würzburg, 08.12.2015 - W 6 K 15.30722

    Einreise- und Aufenthaltsverbot - Befristung

  • VG Düsseldorf, 20.01.2016 - 6 L 23/16

    Anordnung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots; Ermessensdefizit;

  • VG Berlin, 11.08.2016 - 28 L 282.16

    Rechtsschutzform in Bezug auf die Einreise- und Aufenthaltsverbote bzw. ihre

  • VG Karlsruhe, 13.02.2017 - A 10 K 5999/16

    Einstweiliger Rechtschutz gegen ein Einreise- und Aufenthaltsverbot; fehlendes

    Ob und wann ihre Abschiebung konkret geplant ist, können sie nicht wissen, da der Termin der Abschiebung dem Ausländer gemäß § 59 Abs. 1 Satz 8 AufenthG nach Ablauf der Frist zur freiwilligen Ausreise nicht angekündigt werden darf (VG Stuttgart, Beschluss vom 22.07.2016 - A 2 K 2113/16 -, juris Rn. 14; a.A. VG Sigmaringen, Beschluss vom 18.02.2016 - A 8 K 113/16 -, juris Rn. 14; Beschluss vom 21.10.2016 - A 3 K 3105/16 -, juris Rn. 22).

    Im Falle eines Eilantrages gegen das gesetzliche Einreise- und Aufenthaltsverbot gemäß § 11 Abs. 1 AufenthG fehlt es aber regelmäßig deshalb - und so auch hier - an dem erforderlichen Anordnungsgrund, da es Ausländern grundsätzlich zumutbar ist, freiwillig auszureisen, um die Sperrwirkung des Einreise- und Aufenthaltsverbots zu vermeiden (VG Aachen, Beschluss vom 28.07.2016 - 2 L 572/16.A -, juris Rn. 7; im Ergebnis so wohl auch VG Sigmaringen, Beschluss vom 21.10.2016 - A 3 K 3105/16 -, juris Rn. 22).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2017 - 4 B 1111/17

    Beantragung der Wiedereinsetzung in die versäumte Beschwerdefrist; Verschulden

    Das Verwaltungsgericht hat den sinngemäßen Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen - 3 K 3105/16 - (VG Aachen) erhobenen Klage gleichen Rubrums gegen den in Ziffer 1 der Ordnungsverfügung vom 10.11.2016 enthaltenen Widerruf der Automatenaufstellerlaubnis wiederherzustellen, mit der Begründung abgelehnt, die im Rahmen des § 80 Abs. 5 VwGO vorzunehmende Interessenabwägung gehe zu seinen Lasten aus.
  • VG Saarlouis, 16.10.2018 - 6 L 1070/18

    Verbrauch eines Ausweisungsinteresses

    OVG, Niedersachsen a.a.O.; VG Sigmaringen, Beschluss vom 21.10.2016, 3 K 3105/16, juris; Bergmann/Dienelt, AuslR, 11. Aufl. 2016, § 11 AufenthG, Rn 103.
  • VG Schleswig, 21.04.2022 - 11 B 67/22

    Aufenthaltsrecht: Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung; strafrechtliche

    Der Antragsteller hat weder dazu vorgetragen noch ist sonst ersichtlich, dass er nach einer erfolgten Abschiebung in die Türkei oder einen sonstigen aufnahmebereiten Staat konkret absehbar eine Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland plant (vgl. hierzu VG Sigmaringen, Beschl. v. 21.10.2016 - A 3 K 3105/16 -, juris Rn. 22).
  • VG Bayreuth, 23.05.2017 - B 3 S 17.50616

    Zuständigkeit für ein weiteres Asylverfahren nach Verlassen des Hoheitsgebiets

    Insoweit fehlt es bereits an der Statthaftigkeit eines Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO bzw. am erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis für ein Eilverfahren, da aus den diesbezüglichen Regelungen keine Vollstreckung gegenüber dem Antragsteller droht (vgl. VG Sigmaringen, B. v. 21.10.2016 - A 3 K 3105/16 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht